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BGH, 17.04.1952 - 3 StR 981/51 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- LG Darmstadt, 18.04.1951 - 2 KLs 32/51
- BGH, 17.04.1952 - 3 StR 981/51
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 25.01.1955 - 3 StR 552/54 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 25.03.1954 - 3 StR 783/53
Rechtsmittel
Da nicht zweifelhaft sein kann, daß das ihrem Wollen entsprach, haben sie die Sachen in rechtswidriger Zueignungsabsicht weggenommen (vgl BGHSt 4, 236, 238) [BGH 23.04.1953 - 3 StR 219/52]. Es bedarf daher keiner Entscheidung, ob es für den Begriff der Plünderung nicht auch genügt, daß der Täter Sachen wegnimmt oder abnötigt, um einem anderen die Herrschaftsgewalt darüber zu verschaffen. Ein solcher Sachverhalt lag der vom Landgericht erwähntenEntscheidung des erkennenden Senats vom 17. April 1952 (3 StR 981/51) zugrunde.